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SG Lüneburg, 08.02.2000 - S 14 RA 51/98 |
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Verfahrensgang
- SG Lüneburg, 08.02.2000 - S 14 RA 51/98
- LSG Niedersachsen-Bremen, 11.12.2002 - L 1 RA 64/00
Wird zitiert von ...
- LSG Niedersachsen-Bremen, 26.05.2010 - L 1 R 92/07 In den nachfolgenden Urteilen des Sozialgerichts (SG) Lüneburg sowie des Landessozialgerichts (LSG) Niedersachsen-Bremen aus den Jahren 2000 (SG Lüneburg vom 8. Februar 2000, S 14 RA 51/98; LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 11. Dezember 2002, L 1 RA 64/00) hatten das SG und das LSG übereinstimmend ebenfalls die sog. Doppelbelegung mit der Wirkung der beitragsgeminderten Zeit von Oktober 1956 bis Februar 1958 für recht- und verfassungsmäßig gehalten und die vom Kläger (bereits) damals geforderte sog. additive Bewertung beider rentenrechtlichen Zeiten (Entgeltpunkte für freiwillige Beiträge einerseits sowie Entgeltpunkte für Ausbildungsanrechnungszeiten andererseits, Addition) für rechtlich nicht zulässig erklärt.